Einhaltung der Statuten, der Standesordnung und der weiteren Bestimmungen und Richtlinien der GST
Abrechnung über die TVS
Wohnsitz in der Schweiz
Mögliche Kreditnehmer bei Eröffnung, Übernahme einer Praxis / Teilhaberschaft in Gemeinschaftspraxis
Jungdiplomierte
AssistentInnen in Praxis / angestellte TierärzteInnen in Firmen und Behörden
Erneuter Einstieg nach Aufgabe der unselbständigen Berufstätigkeit (falls nicht schon ein Kreditjahr bezogen wurde)
Regelung für Gemeinschaftspraxen: Keine Beschränkung der Anzahl Kreditjahrverträge / Darlehensverträge pro Praxis; Solidarhaftung bei mehr als 2 gleichzeitig laufenden Kreditjahrverträgen / Darlehensverträgen
Abschluss des Vertrages durch Kreditnehmer und TVS
Rechtsgültig nach Unterzeichnung durch Kreditnehmer und TVS
Zuständigkeit für Gewährung des Kreditjahres --> GST
Abwicklung des Vertrages --> TVS
Bestimmungen des Kreditjahrvertrages
Stundung aller bei der TVS eingehenden Medikamentenrechnungen von Vertragslieferanten bis zum Gesamtbetrag von Fr. 50'000.00 während eines Jahres
Übernahme der Zinskosten des Kredites bei der TVS durch die GST während eines Jahres (max. 5 %)
Die den Betrag von Fr. 50'000.00 überschreitenden Medikamentenbezüge gelten als normale Bezüge und werden den allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend verrechnet
Nach Ablauf des Kreditjahres: Möglichkeit der Umwandlung des Betrages von max. Fr. 50'000.00 in ein Darlehen bei der TVS GST AG
Vorteile des Kreditjahres
Betrag von max. Fr. 50'000.00 frei für andere Investitionen oder zur Reduzierung des Gesamt-Kapitalbedarfs
zinslos (bis 5 % des jeweiligen fälligen Ausstandes, bei höheren Zinsen wird die Differenz verrechnet)
keine Kosten, keine Sicherheiten nötig (Ausnahme: Gemeinschaftspraxen mit mehr als 2 gleichzeitig laufenden Verträgen)
alle Vorteile der Verrechnung über die TVS
Darlehensvertrag
Gesuch an TVS zur Umwandlung der im Kreditjahr beanspruchten Summe in ein Darlehen ( max. Fr. 50'000.00 )
Darlehensvertrag zwischen TVS und Tierärztin oder Tierarzt
Amortisation: innert 5 Jahren oder schneller
1. Rate und 1. Verzinsung: 1 Jahr nach Abschluss des Kreditjahres
Aufgabe der Praxistätigkeit innerhalb der Darlehensdauer: Ein eventuell verbleibender Betrag wird sofort fällig
Eine Weiterführung der Verrechnung über die TVS wird auch nach Ende des Darlehensvertrages aus Solidaritätsgründen erwartet
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